Karte und Onlinebanking sperren
Melden Sie den Verlust sofort
Bei Verlust oder Diebstahl der Geldbörse bzw. der Bank- und Kreditkarten ist das Wichtigste: Bleiben Sie ruhig und sorgen Sie für eine zügige Sperrung der Karten. Auch Ihren Zugang zum Online-Banking können Sie ohne Probleme sperren.
Karten sind sicherer als Bargeld: Ihre Scheine und Münzen bekommen Sie nicht wieder. Ihre Karten hingegen werden ersetzt. Sperren Sie deswegen unverzüglich Ihre Karte, sobald Sie den Verlust bemerken. Mit den untenstehenden Telefonnummern aus der Tabelle können Sie auch Ihr Online-Banking sperren.
Welche Daten werden für eine Sperrung benötigt?
Damit Ihre Kartensperrung schnell und reibungslos erfolgen kann, sollten folgende Informationen vorliegen:
- der Name des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- der Name des Kontoinhabers,
- bei Bankkarten die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Kreditkarten die Kartennummer.
Eine Kartensperrung kann auch dann erfolgen, wenn Ihnen diese Angaben nicht vollständig vorliegen.
Was muss ich machen, wenn ich eine Karte finde?
Bitte lassen Sie gefundene Karten unverzüglich sperren. Bitte geben Sie diese wenn möglich in der nächsten Filiale der kartenausgebenden Bank oder in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Einheitlichter Sperrnotruf für Karte und Onlinebanking: +49 116 116** (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: +49 30 40 50 40 50)
VR Bankcard: +49 1805 021 021*
Master- & Visacard: +49 721 1209 66001
Sperrnotruf per Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen: + 49 30 40 50 40 50
Sperr-App für Karte und Onlinebanking: Sperrung von elektronischen Zugängen, Bankkarten (girocards) und Kreditkarten über Ihr Smartphone: Zur Sperr APP
*0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 Euro pro Minute
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz, bundesweit gebührenfrei